Wahltag: 29. September 2024
Stichtag: 09. Juli 2024
Aktives Wahlrecht - Nationalratswahl 2024
Allgemeine Informationen
Aktiv wahlberechtigt bei der Nationalratswahl 2024, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind
österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich und Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher,
die am Wahltag, 29. September 2024,
mindestens 16 Jahre alt sind und
nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird - abgesehen vom Wahlalter - nach dem Stichtag beurteilt. Der Stichtag für die Nationalratswahl 2024 ist der 9. Juli 2024.
Eintragung in die Wählerevidenz
An der Wahl können nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen in der Wählerevidenz geführt und damit am Stichtag (9. Juli 2024) im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind.
Achtung:
Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher dürfen nur dann wählen, wenn sie am Stichtag (9. Juli 2024) bereits in der Wählerevidenz eingetragen sind oder auf deren Antrag bis spätestens 8. August 2024 in die Wählerevidenz und
in der Folge in das Wählerverzeichnis einer österreichischen
Gemeinde eingetragen werden. Am 8. August 2024 endet der
Einsichtszeitraum für die Auflegung der Wählerverzeichnisse.
Weitere Informationen finden sie hier:
Alle Infos zur Wahlkarte erhalten sie hier:
Neu: Wenn Sie die Wahlkarte
persönlich bei der Gemeinde beantragen, haben Sie die
Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
Wahlkarte beantragen