Zivildienstleistende - Familienunterhalt, Partnerunterhalt und Wohnkostenbeihilfe
Während der Ableistung des Zivildienstes besteht - bei Zutreffen der Voraussetzungen - Anspruch auf Familienunterhalt/Partnerunterhalt für:
die Ehefrau des Zivildienstleistenden die Kinder, die der Zivildienstleistende oder seine nicht dauernd getrennt lebende Ehefrau Familienbeihilfe oder eine gleichartige ausländische Beihilfe bezieht andere Personen, sofern der Zivildienstleistende aufgrund einer im Familienrecht begründeten gesetzl. Verpflichtung Unterhalt zu leisten hat (zB außereheliche Kinder, geschiedene Frau) den eingetragenen Partner (nach dem Eingetragene Partnerschafts-Gesetz)
Formulare sind auf der Bundesheerhomepage oder auch auf der Homepage der Zivildienstserviceagentur zu finden.
Bundeskanzleramt - Zivildienstserviceagentur
1030 Wien,
Marxergasse 2
01/585 47 09
info@zivildienst.gv.at
https://www.zivildienst.gv.at
Die Anträge sind von uns an das Heerespersonalamt weiterzuleiten!
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