Anmelden

Um Ihre persönlichen Services von liezen.at nutzen zu können, melden Sie sich bitte mit Ihrem Benutzernamen oder Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem Passwort an.

Webcam
Webcam Pyhrn

Bilder der Webcam werden von einer externen Webseite abgerufen. Es wird dabei eine Verbindung zu den Servern von Panomax hergestellt undDaten werden an Panomax gesendet. Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Diese Einstellung kann jederzeit geändert werden.
Kontakt zur Stadtgemeinde Liezen

Sie haben ein Anliegen? Nehmen Sie gerne kontakt mit uns auf!

Stadtgemeinde Liezen
Rathausplatz 1
8940 Liezen
+43 (0)3612 22881-0
stadtamt@liezen.gv.at

Über unser Abteilungsverzeichnis finden Sie auch die Ansprechpartner der Abteilungen.

  • Montag - Freitag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 14:00 - 16:00

Bürgerservice (EG)

  • Montag - Freitag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 18:00

Captcha Image
Anmeldung zum Newsletter

Informationen aus erster Hand. Auch ohne Social Media!

Sie können die Anmeldung zum Newsletter natürlich jederzeit widerrufen. Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Gemeindekennziffer: 61259

Pflegeheime - Antrag Aufnahme/Antrag Restkostenübernahme

pflegezentren

Informationen über Pflegeheime (Stationäre Einrichtungen nach dem Steiermärkischen Pflegeheimgesetz)

Aufnahme - Heimgebühren - Aufwandersatz - Anträge

 

Nähere Informationen unter www.pflegezentren.at

 

Pflegekosten
 

Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim sind grundsätzlich von den HeimbewohnerInnen zu bezahlen. Mindestens 20 % der Pension sowie der 13. und 14. Monatsbezug bleiben dabei jedoch unangetastet. Wenn die Kosten für den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung höher sind als die Einkünfte der gepflegten Person, springt die öffentliche Hand in Form einer Zuzahlung aus der Sozialhilfe ein. Dazu muss das ausgewählte Pflegeheim eines von jenen sein, die von der Steiermärkischen Landesregierung nach § 13a Stmk. Sozialhilfegesetz (SHG) anerkannt sind. (Auflistung bzw. Datenbankabfrage in Arbeit) Dies sind die meisten Heime, bitte klären Sie diesen Punkt trotzdem rechtzeitig.


Um eine Zuzahlung aus der Sozialhilfe erhalten zu können, muss ein entsprechender Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde gestellt werden. Diese Anträge auf (Rest-)Kostenübernahme liegen bei allen Gemeindeämtern sowie bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Sozialamt der Stadt Graz auf.

Überall dort hilft man Ihnen auch gerne bei der Klärung noch offener Fragen, auch am Sozial- und Pflegetelefon des Landes unter 0800/201010 steht man Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.


Weiter Informationen finden sie unter:

www.bezirkshauptmannschaften.steiermark.at

www.graz.at

Notwendige Formulare für Übernahme Restkosten sind "Kostenübernahme für die Unterbringung im Pflegeheim" sowie der "Abtretungsvertrag"


Der Abtretungsvertrag ist unter X:/Bürgerservice/WinWord/Vorlagen abgelegt.