Die neue ORF-Haushaltsabgabe ersetzt ab 2024 die bisherige GIS-Gebühr
(Rundfunkgebühr).
Sie beträgt 15,30 Euro monatlich pro Haushalt und ist
von der Mehrwertsteuer und Bundesabgaben befreit.
Je nach Bundesland
wird der Betrag inklusive Länderabgabe eingehoben. Diese liegt zwischen
0,00 Euro und 5,00 Euro pro Monat.Steiermark: 4,70 Euro (gesamt: 20,00 Euro)
Ab dem 1. Jänner 2024 wird der ORF -Beitrag ("Haushaltsabgabe") von der ORF -Beitrags Service GmbH (OBS) eingehoben (ehemalige GIS ) .
Er ersetzt die bisherige GIS -Gebühr. Der ORF -Beitrag muss pro "Hauptwohnsitz" von einer dort gemeldeten volljährigen Privatperson bezahlt werden.
Befreiung vom ORF-Beitrag
Personen, die eine der folgenden Leistungen beziehen, können sich über Antrag von der Zahlung des ORF-Beitrags befreien lassen:
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
Studien-/Schülerbeihilfe
Lehrlingsentschädigung
Pflegegeld
Pension
Arbeitslosengeld
Mindestsicherung
Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Bedürftigkeit).
Dabei darf ein bestimmtes
Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten werden.
Gültige
Befreiungsbescheide bleiben weiterhin aufrecht.
Weitere Informationen und einen Online-Befreiungsrechner finden sie unter orf.beitrag.at und hier.
Für Fragen hat die OBS eine Servicehotline: 0810 00 10 80 (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr).
Weitere Informationen zum Kontakt der OBS finden sich auf deren Website.
ORF-Beitrags Service GmbH