Kinderbetreuungsbeihilfe
Das Land Steiermark gewährt eine Kinderbetreuungsbeihilfe, welche nach Einkommen und Familiengröße gestaffelt ist.
Für jene Kinder, für die die Erhalterin/der Erhalter einer Kinderbetreuungseinrichtung bzw. die Arbeitgeber/der Arbeitgeber einer Tagesmutter/eines Tagesvaters bereits einen Sozialstaffel-Beitragsersatz gemäß den §§ 6b und 6c unter Einhaltung der vom Land Steiermark vorgegebenen Sozialstaffel bezieht, kann keine Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe gewährt werden.
Dies gilt ab 2011 für den Städtischen und Heilpädagogischen Kindergarten, sowie für das Kinderhaus für Kinder von 3 Jahren bis 6 Jahren.
Besucht Ihr Kind erstmals den Kindergarten, so können Sie ein entsprechendes Antragsformular im Bürgerservice beziehen. Anträge müssen innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des Besuches gestellt werden, damit die Kinderbetreuungsbeihilfe rückwirkend gewährt wird.
Bitte beachten Sie, dass Sie gleichzeitig mit dem Antrag einen Lohnzettel, die Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt über das abgelaufene Kalenderjahr bzw. einen Einkommenssteuerbescheid vorlegen müssen.
Weitere Informationen und die Formulare für Anmeldung, Änderung und Abmeldung finden sie unter www.verwaltung.steiermark.at/Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe, sowie unter www.verwaltung.steiermark.at/Referat Kinderbildung und -betreuung
KINDERGARTENBEIHILFE (siehe www.kinderbetreuung.steiermark.at)
Info Land: Tel. 0316/877-5902
Städtischer Kindergarten
Gem.Nr. 61223002
Es müssen Lohnzettel vom Vorjahr - auch Sozialhilfeempfänger - beigelegt werden!! Sollte der Antragsteller keinen vorweisen können, muss ein Schreiben verfasst werden:
z.B. ich bin geschieden und erhalte von meinem Gatten keinen Unterhalt. Dieser muss nur für meine Kinder einen mtl. Betrag von € .... bezahlen.
Oder: Die Scheidung ist bereits gelaufen und ich muss für meine Kinder selbst aufkommen.INNENSEITE: Kindergartenbesuch bestätigen , d.h. entweder Liste vom KG anfordern und nachschauen, ob Kind dort KG besucht oder KG anrufen und nachfragen, ob Kind dort geht
Bestätigung der Gemeinde auf INNENSEITE und RÜCKSEITE
Bundeskindergarten
Gem.Nr. 61223003
Vorgang wie oben
Bestätigung der Gemeinde auf INNENSEITE
Rückseite, Innenseite (Kindergartenbesuch) muss Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Dr.-Karl-Renner-Ring 40, 8940 Liezen bestätigen
Heilpäd. KG
Gem.Nr. 61223004
Antrag stellen mit Unterschrift - kein Lohnzettel erforderlich - NUR die Abtretungserklärung unterschreiben lassen + Bescheid/Kopie von BH dazugeben - Gelber Ordner
ZUSATZTEXT:
"Die Kinder werden über das Behindertengesetz im Heilp. KG betreut!
Auf Antrag "Heilpädagogischer KG vermerken
Kinderhaus
Gem.Nr. 61223601
Antrag Gemeinde - Bestätigung auf letzter Seite von VOLKSHILFE
ANTRÄGE gesammelt an LR schicken - Begleitschreiben siehe: X:bürgerservice/winword/2400