Josef-Krainer-Hilfsfonds
Eine einmalige Beihilfe aus dem Josef-Krainer-Hilfsfonds können mit Hauptwohnsitz in der Steiermark gemeldete Österreicherinnen/Österreicher sowie Bürgerinnen/Bürger der EU- und EWR-Mitgliedstaaten und Schweizer Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, soweit sie sich länger als sechs Monate in der Steiermark aufhalten und zu einem dauernden Aufenthalt in der Steiermark berechtigt sind, erhalten.
Voraussetzungen für eine Förderung sind
Nähere Informationen und Auskünfte:
Isolde Riegler
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Landesamtdirektion
Stabstelle Verwaltungsreform,Innovation und strategisches Projektmanagement
Josef-Krainer Hilfsfonds
8010 Graz, Burgring 4
Tel.: +43 316 877 2963
Fax: +43 316 877 2294
E-Mail: josef-krainer-hilfsfonds@stmk.gv.at
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/157890667/DE/
Beihilfen aus dem Josef-Krainer-Hilfsfonds können (unverschuldet) in Not geratenene SteirerInnen nach den Richtlinien grundsätzlich einmal gewährt werden.
Es liegen keine Anträge bei den Gemeindeämtern auf, denn es hat sich bewährt, vor dem Ausfüllen eines Ansuchenformulares festzustellen, ob der/die BürgerIn schon eine Beihilfe bekommen hat, wann dies war und ob eventuell trifftige Gründe vorliegen, ausnahmsweise noch einmal eine Beihilfe zu gewähren.
In konkreten Fällen bitte direkt mit der Landesregierung Frau IsoldeRiegler - Kontakt aufnehmen und es wird dann im positiven Fall ein Formular zugesandt.