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Stadtgemeinde Liezen
Rathausplatz 1
8940 Liezen
+43 (0)3612 22881-0
stadtamt@liezen.gv.at

Über unser Abteilungsverzeichnis finden Sie auch die Ansprechpartner der Abteilungen.

  • Montag - Freitag: 08:00 - 12:00
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Gemeindekennziffer: 61259

Geburt

Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes und die damit auszustellenden Urkunden und Bestätigungen sind nachstehende Dokumente dem Standesamt vorzulegen:
  • Heiratsurkunde der Eltern des ehelichen oder die Geburtsurkunde (gegebenenfalls auch Heiratsurkunde) der Mutter des unehelichen Kindes; gegebenenfalls der Nachweis der Auflösung der Ehe
  • Nachweis des akademischen Grades (Verleihungsurkunde oder inländische Personenstandsurkunde mit akademischem Grad)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern (der Mutter) (Ausländer - Reisepass)
  • Erklärung über Vornamensgebung
  • Geburtsbestätigung, wenn die Anzeige nicht vom Leiter einer Krankenanstalt erstattet wird

  • Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht ausreichen.


ANMERKUNG: seit November 2014 gibt es das Zentrale Personenstandsregister (ZPR); sollten bereits dort alle Verfahren (Heirat der Eltern, Geburt der Eltern, Staatsbürgerschaft usw) eingetragen sein, kann von einer Vorlage der oa Dokumente abgesehen werden. Auskunft darüber erhalten Sie bei jedem Standesamt.

 

Spezielle Anfragen richten Sie bitte an das Standesamt der Stadt Liezen unter der Telefonnummer:
+43(0)3612 22881 DW 111 - Panja Lammer, 109 - Amel Muhamedbegovic oder 127 - Karin Lechner

 

Gebühren pro Geburtsurkunde:
€ 7,20  Bundesgebühr
€ 2,10  Verwaltungsabgabe

 

Hinweis: Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Ausstellung einer Geburtsurkunde innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes keine Gebühren an (Ausnahme: Ausstellung einer weiteren Geburtsurkunde .  nach Verlust oder Diebstahl). Bei Zusendung der Geburtsurkunde entstehen in der Regel Kosten. Erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Standesamt.

 

Weitere Gebühren auf Anfrage 

 

Weitere Infos erhalten Sie bei Österreich.gv.at/Geburt

Hinweis: Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Ausstellung einer Geburtsurkunde innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes keine Gebühren an (Ausnahme: Ausstellung einer weiteren Geburtsurkunde .  nach Verlust oder Diebstahl). Bei Zusendung der Geburtsurkunde entstehen in der Regel Kosten. Erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Standesamt.

Anmerkung dazu: auf der Geburtsurkunde ist der Vermerk "Gebührenfrei gem. § 35 Abs. 6 GebG 1987"