Familienbeihilfe Finanzamt

Für Kinder wird Eltern, unabhängig von ihrer Beschäftigung oder ihrem Einkommen, Familienbeihilfe gewährt.
Informationen zur Beantragung und weiteres finden Sie unter oesterreich.gv.at/Familienbeihilfe
Benötigte Dokumente:
Antrag (vom Finanzamt, liegt auch beim Bürgerservice auf)
Vorgangsweise:
Auf dem Antrag direkt bestätigen; zu jeder Person: Stempel, Datum und Unterschrift
GEBÜHREN: keine
Wer eine Familienbeihilfe bezieht, muss NICHT mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Es muss aber die Familienzusammengehörigkeit bestehen, d.h., es muss zumind. ein Nebenwohnsitz angemeldet sein.