Ehegemeinschaftszeugnis
"Ehegemeinschaftszeugnisse" werden bei der Beantragung einer Witwen/Witwerpension benötigt. Sie bestätigen, dass die Ehe bis zum Ableben einer der Partner aufrecht war.
Benötigte Dokumente: keine
Gebühren:
KEINE - "Gebührenfrei gem. § 106 ASVG" oder "Gebührenfrei gem. § 64 Abs. 2 KOVG"
"Ehegemeinschaftszeugnisse" werden von den Meldeämtern bzw. Standesämtern ausgestellt.
Laut Auskunft der Pensionsversicherungsanstalt wird diese Bestätigung NICHT mehr unbedingt benötigt, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller auf dem Antragsformular in der dafür vorgesehenen Spalte die aufrechte Ehe bestätigt hat.
Folgende Begründung auf das Ehegmeinschaftszeugnis schreiben:
"Gebührenfrei gem. § 106 ASVG" oder "Gebührenfrei gem. § 64 Abs. 2 KOVG"
Antragsformulare:
in Kasten Meldeamt - Formularfächer bzw abgespeichert unter: x/bürgerservice/WinWord/022/vorlagen/Formulare_Geburt_Ehe_Tod/Tod