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Kontakt zur Stadtgemeinde Liezen

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Stadtgemeinde Liezen
Rathausplatz 1
8940 Liezen
+43 (0)3612 22881-0
stadtamt@liezen.gv.at

Über unser Abteilungsverzeichnis finden Sie auch die Ansprechpartner der Abteilungen.

  • Montag - Freitag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 14:00 - 16:00

Bürgerservice (EG)

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  • Dienstag: 08:00 - 18:00

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Gemeindekennziffer: 61259

Anwohnerparkkarte

Personen mit Hauptwohnsitz in Liezen, Hauptplatz und Hauptstraße 15/20, erhalten eine Anwohnerparkkarte, die das Parken in der Kurzparkzone (ZONE 1) entlang der Hauptstraße zwischen der Kulturhausstraße und dem Fronleichnamsweg ermöglicht.


Des weiteren muss der Antragsteller zugleich Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges sein.


Die Bewilligung wird von der Bezirkshauptmannschaft ausgestellt, wobei die Anträge bei der Stadtgemeinde abzugeben sind , die sie - zusammen mit der ausgestellten Anwohnerparkkarte - an die Bezirkshauptmannschaft weiterleitet.


Da die Hauptstraße eine Landesstraße ist, gelten dort andere Gebührenvorschriften.


Die Anwohnerparkkarte kann für ein oder max. zwei Jahre beantragt werden. Die Bewilligung samt Übersendung der Anwohnerparkkarte und die Vorschreibung der Verwaltungsabgaben erfolgt durch die Bezirkshauptmannschaft Liezen.

Nach Ablauf der Frist ist ein neuer Antrag zu stellen.


Gebühren:


Antrag (zu stellen bei der Stadtgemeinde)  € 14,30. Die Vorschreibung der Verwaltungsabgabe erfolgt durch die Bezirkshauptmannschaft Liezen - derzeit € 36,10/jährlich.

Person muss Hauptwohnsitz in Liezen, Hauptplatz und Hauptstraße 15/20 haben.


> Antrag liegt bei uns Ordner Anwohnerparkkarte 640-02


> Wird von uns ausgefüllt Bundesgebühr von € 14,30 kassieren (Antrag kopieren)


> mit Karte Zone I + Antrag zur BH schicken


> Bescheid wird uns von BH zugeschickt